(nachfolgend kommitment genannt)
kommitment führt unabhängige und eigenverantwortliche Beratungsdienstleistungen sowie Trainings für Auftraggeber (AG) durch.
1.1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge mit kommitment. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen; wenn sie diese AGB abändern oder aufheben, sind sie nur dann gültig, wenn kommitment dies schriftlich bestätigt hat.
1.2. Diese AGB gelten ebenfalls für per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandte Zusatz- und Änderungsaufträge.
2.1. Die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zwischen AG und kommitment werden in einem schriftlichen Vertrag („Dienstleistungsvertrag“) vereinbart. Dieser Vertrag beinhaltet die Leistungsbeschreibung, die Zeitdauer und den Zeitraum der Leistungserbringung, die geschuldete Vergütung sowie die Mitwirkungsverpflichtungen des AG.
2.2. Der Dienstleistungsvertrag kommt soweit nicht anders vereinbart durch ein schriftliches Angebot über die Erbringung der Dienstleistungen an den AG und eine schriftliche Annahme dieses Angebots (d.h. per Brief oder E-Mail) zustande. Sofern die Angebotsannahme innerhalb der Bindungsfrist des Angebots erfolgt, kommt der Dienstleistungsvertrag direkt zustande. Andernfalls bedarf es der schriftlichen Auftragsbestätigung durch kommitment. Bei kostenpflichtigen Trainings und Events kommt der Dienstleistungsvertrag über die Anmeldung und Buchung der Veranstaltung auf unserer Website zustande.
3.1. Die Angebote von kommitment verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer.
3.2. Die Vergütung erfolgt auf Festpreisbasis oder nach Aufwand auf der Basis der geleisteten Arbeitstage. Es gilt die Abrechnung nach Aufwand als vereinbart, wenn der Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich einen Festpreis vorsieht.
3.3. Einer auf geleisteten Arbeitstagen bezogenen Vergütung liegen jeweils acht Arbeitsstunden ohne Pausen zugrunde. Bei der Berechnung der Vergütung auf der Basis von geleisteten Arbeitszeiten erfolgt die Abrechnung je angefangener Viertelstunde.
3.4. Die Vergütung pro Arbeitstag variiert mit dem Auftragsumfang und Tätigkeit. Je nach Auftragsumfang und Tätigkeit wird der Arbeitstag mit EUR 900,00 (netto) bis EUR 2.500,00 (netto) berechnet. Der für den jeweiligen Dienstleistungsvertrag geltende Satz ist Bestandteil des Angebots an den AG.
4.1. Soweit dies im Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, kann kommitment neben der Vergütung auch den Ersatz aller mit der Durchführung des Vertrages in Zusammenhang stehenden Nebenkosten verlangen. Zu den Nebenkosten zählen unter anderem Reisekosten wie Fahrt-, Flug-und Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten und sonstige Reisenebenkosten.
4.2. kommitment obliegt grundsätzlich die Auswahl der Verkehrsmittel und des Übernachtungsortes, wobei Spesen mit den steuerlichen Höchstgrenzen zu ersetzen sind.
4.3. Reisezeiten werden soweit nicht anders vereinbart zu 50% als Arbeitszeiten berechnet, Reisekosten insofern sie anfallen.
4.4. Dienstleistungen und Nebenkosten werden getrennt voneinander in Rechnung gestellt.
5.1. Alle Forderungen werden entsprechend der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in allen Rechnungen gesondert ausgewiesen.
5.2. Werden die vereinbarten Leistungen in Teilen erbracht, so ist eine entsprechende Teilvergütung fällig.
5.3. Bestätigte Termine gelten als verbindlich vereinbart. Werden verbindlich vereinbarte Termine durch den Kunden abgesagt, können die ausgefallenen Termine in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
5.4. Der AG kommt in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit begleicht.
5.5. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist kommitment auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, so kann kommitment das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
5.6. kommitment ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden vom Vertragspartner zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten entstanden, so ist kommitment dementsprechend auch berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit der Hauptleistung zu verrechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt kommitment vorbehalten.
6.1. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die kommitment die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Störungen des Leitungsnetzes im Bereich von Kommunikationsdienstleistungsfirmen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragnehmern von kommitment oder deren Unterlieferanten / Unterauftragnehmern auftreten – hat kommitment auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
6.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die kommitment die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen kommitment, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von kommitment liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
6.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des AGs hat kommitment nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben.
7.1. Der AG ist berechtigt, Änderungen im Leistungsumfang zu verlangen. kommitment wird prüfen, ob die gewünschten Änderungen durchführbar und zumutbar sind. kommitment wird ein Angebot über die veränderten Leistungen vorlegen. Die Änderung wird vom AG gesondert beauftragt.
7.2. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich in der Regel um die Kalendertage (zuzüglich einer angemessen Wiederanlaufsfrist), an denen kommitment Änderungswünsche des AGs prüft, Änderungsangebote erstellt oder Verhandlungen über Änderungen führt.
8.1. Der Dienstleistungsvertrag wird Mitwirkungspflichten vorsehen. Der AG hat alle festgelegten Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten zu erbringen.
8.2. Der AG benennt Ansprechpartner und Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten.
8.3. Verzögerungen, die vom AG zu verantworten sind, gelten als Änderungen, die zu höheren Aufwänden führen können.
9.1. kommitment haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet kommitment nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen Schaden, mit dem bei Abschluss des Dienstleistungsvertrages bei vernünftiger kaufmännischer Einschätzung gerechnet werden konnte. Die Haftung ist summenmäßig auf den Auftragswert beschränkt.
10.1. Soweit Daten an kommitment – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde davon Sicherheitskopien her. Die Arbeitsrechner und Server von kommitment werden regelmäßig gesichert.
10.2. Für den Fall eines Datenverlustes ist der AG verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an kommitment zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die kommitment unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
10.3. Soweit sich kommitment Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist kommitment berechtigt, die Daten der Vertragspartner offen zu legen, wenn dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist.
11.1. Die Leistungsergebnisse sind geistiges Eigentum von kommitment. Dies gilt insbesondere für Konzepte, Workshop-Materialien und Beratungsinhalte.
11.2. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
11.3. Diese Leistungsergebnisse dürfen ohne Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
11.4. kommitment überträgt dem AG die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Der jeweilige Zweck ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Dieses lässt eine anderweitige Verwendung durch kommitment zu.
11.5. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist der AG der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. kommitment kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der AG in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
11.6. Jede Nutzung, die über den im Vertrag festgelegten Rahmen hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung von kommitment.
11.7. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, so ist kommitment berechtigt als Schadensersatz ein für die weitergehende Nutzung anfallendes marktübliches Entgelt zu verlangen.
12.1. Mit der Übermittlung von Daten stellt der AG kommitment frei von jeglicher Haftung für den Inhalt und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Es ist kommitment nicht möglich, eine eingehende Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.
12.2 Der AG erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass kommitment berechtigt ist, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der AG nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente oder Programme ist.
12.3. Für den Fall, dass der AG Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, ist kommitment berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte.
12.4. Das Gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder den USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.
Für die im Rahmen der k_demy angebotenen Veranstaltungen (Schulungen, Trainings, Seminare, Webinare, Workshops) gelten ergänzend die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
13.1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der k_demy
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftsbereich kommitment academy (k_demy) der kommitment GmbH & Co. KG (im folgenden Veranstalter genannt) und Teilnehmenden bei Nutzung, Zahlung und Durchführung angebotener und vereinbarter Trainings- und Schulungsdienstleistungen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Teilnehmenden und sind Bestandteil des Vertrages. Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden gelten nicht.
13.2. Anmeldung
Anmeldungen zu Trainingsveranstaltungen können über die Website erfolgen. Anmeldungen per Formular auf unserer Website sind bis drei Tage vor Trainingsbeginn möglich, danach auf Anfrage (telefonisch, E-Mail). Eine Anmeldung wird von der k_demy per E-Mailbestätigt. Die Daten der Teilnehmenden werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine bestätigte Anmeldung kann nach Rücksprache mit der k_demy auf eine andere Person übertragen werden.
13.3. Stornierung
13.3.1. Stornierung durch Teilnehmende/Auftraggeber
Offene Remotetrainings
Remotetrainings können bis eine Woche vor der Veranstaltung von den Teilnehmenden kostenlos storniert werden. Danach wird der volle Teilnahmepreis fällig.
Offene Präsenztrainings
Für von Teilnehmenden abgesagte Präsenztrainings gilt folgende Stornoregelung:
Firmenveranstaltungen
Bei Firmenveranstaltungen ist der Auftraggeber berechtigt, bis zu 20 Werktage vor dem jeweiligen Maßnahmetermin kostenlos von dem Vertrag zurückzutreten. Bei einer Kündigung des Auftraggebers bis 10 Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung sind 50% des Veranstaltungspreises durch den Auftraggeber zu bezahlen. Bei einer Kündigung, die weniger als 10 Werktage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin erfolgt, sind 80% des Veranstaltungspreises durch den Auftraggeber zu bezahlen.
13.3.2. Stornierung durch die k_demy
Die k_demy behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z. B. bei geringer Teilnehmerzahl) bis 13 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Wir bemühen uns jedoch in diesem Fall, Alternativen anzubieten. Bei Ausfall der Veranstaltung können gegenüber der k_demy keine Regressansprüche geltend gemacht werden. Seitens der Teilnehmenden besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Rückerstattung des vollen Teilnahmepreises. Bereits getätigte Ausgaben (z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen) werden den Teilnehmenden nicht ersetzt.
13.4. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt am jeweiligen Trainingsangebot aufgeführten Preise. Bei Firmenveranstaltungen und vergleichbaren Veranstaltungen gelten die Konditionen des dedizierten Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Ein Nicht-Erscheinen bzw. eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Teilnahmepreisminderung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Teilnahmepreis wird sofort mit der Anmeldung fällig. Die Preise sind grundsätzlich netto aufgeführt.
13.5. Haftung
Die k_demy haftet den Teilnehmenden/Auftraggebern gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen der k_demy tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Die k_demy haftet weder für mittelbare Schäden (z. B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn) noch für Verlust von Daten und/ oder Programmen. Es werden alle möglichen Schadensersatzansprüche gegen die k_demy ausgeschlossen. Für die vom den Teilnehmenden/Auftraggebern während einer Veranstaltung eingebrachte Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
Wird in Firmenveranstaltungen ein System des Auftraggebers für die praktischen Übungen genutzt, erkennt der Auftraggeber an, dass er dafür allein verantwortlich ist, dass vor Beginn der Schulung alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um seine Programme und Systeme gegen einen dauerhaften Verlust abzusichern. Der Auftraggeber erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass die k_demy keinerlei Haftung für den Verlust von Programmen oder Daten auf den Computersystemen des Auftraggebers übernimmt, die während oder nach der Schulung eintreten.
14.1. kommitment darf den AG auf der Website und in weiteren Medien als Referenzkunden nennen.
14.2. Die von kommitment erbrachten Dienstleistungen dürfen vom AG und von kommitment für eigene Marketing- und Werbezwecke verwendet werden. Eine weitere kommerzielle Nutzung durch den AG ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von kommitment gestattet.
14.3. kommitment ist berechtigt, die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Im Falle der Einschaltung eines Dritten gewährleistet kommitment als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem AG. Der AG nimmt die erbrachten Leistungen des Dritten als Leistung von kommitment an.
15.1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
15.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.